Klaviernoten zu geschützen Songs

Frage: Wieso bekomme ich von Ihnen keine Klaviernoten von geschützten Titeln zum Download? Gibt es die Möglichkeit die Noten von [geschützter Titel] zu erhalten?

Antwort: Die Gestaltung eines Songs wird frei erspielt. Natürlich kann man sie danach auch selbst aufschreiben in Noten.

Als Klavierlehrerin bringe ich Ihnen bei wie man Songs spielt. Und die Nutzung der nach dem Urheberrecht geschützten Titel in Onlinevideo und -audio wurde für die Playpiano Academy schriftlich lizenziert/genehmigt von den entsprechenden Rechteinhabern. Dafür zahlt die Playpiano Academy ständig die Lizenzgebühren an Lizenzgeber. Und so bekommen die Komponisten dieser Songs regelmäßig ihre Tantiemen für diese Kompositionen von den Lizenzgebern.

Klaviernoten von urheberrechtlich geschützten Titeln darf ich Ihnen jedoch nicht zum Download anbieten und das werde ich auch nicht tun, auch wenn ich mindestens 5 mal täglich darum gebeten werde. Ein Klavierlehrer ist kein Musikalienhändler.

So können Sie die Klaviernoten für die Melodie downloaden: Sie bekommen zu jedem Song in den Wochenlektionen der Playpiano Academy einen oder mehrere Links mit zu legalen Downloadseiten einer Einzelausgabe, von der Sie sich Melodienoten sofort downloaden können.

Diese Noten werden von Verlagen oder von Musikalienhändlern zum Sofortdownload bereitgestellt. Dazu gebe ich Ihnen auch die Tonart mit an, in der wir das Lied spielen und zeige im Video, wie Sie das vor dem Download richtig einstellen und legal downloaden.

Heutzutage ist es nicht mehr nötig, gleich ein ganzes teures Notenbuch zu kaufen, wenn man nur ein Lied in Noten haben möchte. Es gibt heute weitverbreitet schon Einzelausgaben von Noten für wenige Dollar oder Euro im Internet zum Sofortdownload, legal natürlich.

Sie sehen also, so einfach ist das nicht mit den Klaviernoten von geschützten Titeln. Es gibt dabei das Urheberrechtsgesetz zu beachten und einzuhalten. Das sehen Sie sicher ein.

 

Ich gebe Ihnen aber gern Noten mit von Titeln, die nicht mehr geschützt sind nach dem Urheberrecht, sprich wenn der Komponist vor mehr als 70 Jahren verstorben ist bzw. wenn ich einen Song selbst komponiert habe und damit auch selbst die Rechte habe an der Eigenkomposition.